Zusätzlich zum einkommensabhängigen Elternbeitrag an das Jugendamt entstehen folgende Kosten für die Betreuung des Kindes : Eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von
25,00 €
- der vom Träger festgelegte Vereinsbeitrag (mtl. 36,-
€)
(für das zweite Kind beträgt der Beitrag (mtl. 30,- €)
- das vom Träger festgelegte Verpflegungsentgelt (mtl. 61,- €)
- für
Ausflüge
(mtl. 1,- €)
- bei 25 Std. Betreuung nicht das Verpflegungesentgelt, sondern ein
Frühstücksentgelt
(mtl. 6,50 €)
10 Elternpflichtstunden im Jahr sind abzuleisten oder zu bezahlen. (10,00 € pro Stunde)