Zusätzlich zum einkommensabhängigen Elternbeitrag an das Jugendamt entstehen folgende Kosten für die Betreuung des Kindes : Eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 25,00 €
- der vom Träger festgelegte Vereinsbeitrag (mtl. 36.- €)
(für das zweite Kind beträgt der Beitrag mtl. 30,-€)
- das vom Träger festgelegte Verpflegungsentgelt ( mtl 49.- €)
- für
Ausflüge
(mtl. 1.- €)
- bei 25 Std. Betreuung nicht das Verpflegungesentgelt , statt dessen, dass vom
Frühstücksentgelt (mtl. 6,50 €)
10 Elternpflichtstunden im Jahr sind abzuleisten oder zu bezahlen. ( 10,00 € pro Stunde)
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