Zwischen der Stadt Wuppertal und unserer Tageseinrichtung für Kinder wurde im Jahr 2007 eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Diese beinhaltet, dass die Tageseinrichtung die Aufgabe wahrnimmt Kinder vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Als Einrichtung tragen wir dafür Sorge, dass jede päd. Fachkraft den Inhalt und die fachlichen Anforderungen des §8a SGB VIII kennt und gewichtige Anhaltspunkte und Risiken von Kindeswohl erkennen kann.
Auf dieser Grundlage kann dann folgendes Verfahren zur Anwendung kommen:
Der/die Mitarbeiterin informiert unverzüglich die Leitung der Tageseinrichtung.
Gemeinsam werden die wahrgenommenen Anhaltspunkte einer Einschätzung unterzogen. Kommen MitarbeiterInnnen und Leitung zu dem Ergebnis, dass gewichtige Anhaltspunkte vorliegen können, wird eine in Kindeswohlgefährdungssituationen erfahrene Fachkraft hinzugezogen. In dem Verbund von Kindertageseinrichtungen freier Träger "Quantum", dessen Mitglied unsere Einrichtung ist, gibt es zur Zeit zwei "insofern erfahrene Fachkräfte", die wir bei Bedarf und nach ersten Gesprächen mit den Eltern ggf. hinzuziehen können. Die Fachkraft begleitet dann das weitere Verfahren. Den genauen Verfahrensablauf kann man jederzeit in der Einrichtung einsehen.